Altholz entsorgen
Holz zählt zu den zentralen nachwachsenden Rohstoffen und überzeugt zugleich durch seine breite Einsatzfähigkeit – ob als Bau-, Werk- oder Ausgangsmaterial. Dieses Potenzial endet nicht bei der Nutzung, sondern setzt sich auch im Bereich der Entsorgung fort. Wird Altholz wiederverwertet, bleibt das im Material gespeicherte CO₂ gebunden und gelangt nicht erneut in die Atmosphäre.
Als Altholz werden unterschiedliche Holzabfälle zusammengefasst: Dazu zählen Reststoffe aus industriellen Verarbeitungsprozessen ebenso wie Bau- und Möbelhölzer oder bereits genutztes Holz. Gemäß der Altholzverordnung erfolgt eine Einteilung in verschiedene Kategorien. Zu den entsprechenden Holzarten zählen beispielsweise:
- Paletten
- Kisten
- Verschläge
- Möbel aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten
- Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
- Dielen
- Bretterschalungen
- Türblätter
- Zargen
- Innentüren
- Deckenpaneele
- Bauspanplatten
- Bau- und Abbruchholz
- Möbel
- Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, beschichtet, gestrichen, lackiert
- Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
- Paletten mit Verbundmaterialien
- Fenster
- Fensterstöcke
- Fensterläden
- Außentüren
- Außenwandverkleidungen
- Holzbalkone
- Holzfachwerk
- Bahnschwellen
- Leistungsmasten
- Holzzaun
- Rebpfähle
- Palisaden
- Gartenmöbel aus Holz
Sortierhinweis für Gewerbetreibende
Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, bei der Entsorgung von Holzabfällen eine Getrenntsammlung durchzuführen. Um geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sollte das Holz direkt im Betrieb sortenrein und getrennt von anderen Abfallarten erfasst werden. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, aber diese müssen ausführlich begründet und dokumentiert werden.
Altholzcontainer anfragen
Diese Container für Altholz A1, A2, A3, A4 stehen Ihnen zur Verfügung. Weitere auf Anfrage.
Unser Entsorgungsgebiet
- Oberkirch
- Kehl
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- Lahr
- Haslach im Kinzigtal
- Wolfach
- Gutach
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- Ettenheim
- Emmendingen
- Breisach am Rhein
- Freiburg im Breisgau
FAQ – Häufige Fragen zur Entsorgung von Altholz
Entscheidend sind vor allem die Holzklasse, die anfallende Menge, die benötigte Containergröße und der Transportaufwand. Sortenrein bereitgestelltes Holz lässt sich in der Regel wirtschaftlicher entsorgen als ein Gemisch verschiedener Holzqualitäten. Weber kalkuliert die Leistung passend zum konkreten Bedarf.
Als besonders belastet gilt Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde oder andere schädliche Stoffe enthalten kann. Typische Beispiele sind imprägnierte Außenhölzer, ältere Haustüren, Jägerzäune oder behandelte Konstruktionshölzer. Solches Material wird üblicherweise der Altholzkategorie A IV zugeordnet und muss getrennt erfasst werden.
Eine Vorsortierung erleichtert die richtige Einstufung und kann die Entsorgungskosten reduzieren. Unbehandeltes oder nur beschichtetes Holz der Klassen A I bis A III kann häufig gemeinsam gesammelt werden. Stark belastetes A-IV-Holz gehört dagegen in eine separate Erfassung.
Schon einzelne Bestandteile der Kategorie A IV können dazu führen, dass die gesamte Ladung als belastetes Altholz behandelt werden muss. Deshalb sollte dieses Material konsequent von den übrigen Holzqualitäten getrennt bleiben.
Die passende Behältergröße richtet sich nach Volumen, Holzart, Platzverhältnissen und der Dauer der Maßnahme. Weber bietet Lösungen für kleinere Renovierungen ebenso wie für umfangreiche Abbruch- oder Gewerbemengen und unterstützt bei der Auswahl des geeigneten Containers.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantieren wir eine gesetzeskonforme und umweltgerechte Abfallverwertung. Sie erhalten von uns alle erforderlichen Entsorgungsnachweise und Dokumentationen, die eine gesetzeskonforme Entsorgung bestätigen.
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