
Altholz
Holz ist nicht nur eine der wichtigsten erneuerbaren Ressourcen, sondern auch vielseitiger Roh-, Bau- und Werkstoff. Auch im Rahmen der Entsorgung darf das enorme Potential von Holz nicht vernachlässigt werden. Durch die Weiterverwertung von Altholz wird das darin gebundene CO2 nicht freigesetzt, sondern bleibt weiterhin im Holz gespeichert.
Unter den Begriff Altholz fallen Holzabfälle aus der industriellen Ver-/ Bearbeitung, Konstruktions- und Möbelholz und Gebrauchtholz zusammen, welches nach der Altholzverordnung in verschiedene Kategorien eingeteilt wird. Zu diesen Holzarten gehören unter anderem:
- Paletten
- Kisten
- Verschläge
- Möbel aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten
- Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
- Dielen
- Bretterschalungen
- Türblätter
- Zargen
- Innentüren
- Deckenpaneele
- Bauspanplatten
- Bau- und Abbruchholz
- Möbel
- Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, beschichtet, gestrichen, lackiert
- Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
- Paletten mit Verbundmaterialien
- Fenster
- Fensterstöcke
- Fensterläden
- Außentüren
- Außenwandverkleidungen
- Holzbalkone
- Holzfachwerk
- Bahnschwellen
- Leistungsmasten
- Holzzaun
- Rebpfähle
- Palisaden
- Gartenmöbel aus Holz
Sortierhinweis für Gewerbetreibende
Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, bei der Entsorgung von Holzabfällen eine Getrenntsammlung durchzuführen. Um geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sollte das Holz direkt im Betrieb sortenrein und getrennt von anderen Abfallarten erfasst werden. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, aber diese müssen ausführlich begründet und dokumentiert werden.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantieren wir eine gesetzeskonforme und umweltgerechte Abfallverwertung. Sie erhalten von uns alle erforderlichen Entsorgungsnachweise und Dokumentationen, die eine gesetzeskonforme Entsorgung bestätigen.

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