Altholz

Holz ist nicht nur eine der wichtigsten erneuerbaren Ressourcen, sondern auch vielseitiger Roh-, Bau- und Werkstoff. Auch im Rahmen der Entsorgung darf das enorme Potential von Holz nicht vernachlässigt werden. Durch die Weiterverwertung von Altholz wird das darin gebundene CO2 nicht freigesetzt, sondern bleibt weiterhin im Holz gespeichert.

Unter den Begriff Altholz fallen Holzabfälle aus der industriellen Ver-/ Bearbeitung, Konstruktions- und Möbelholz und Gebrauchtholz zusammen, welches nach der Altholzverordnung in verschiedene Kategorien eingeteilt wird. Zu diesen Holzarten gehören unter anderem:

Sortiment AI: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz
  • Paletten
  • Kisten
  • Verschläge
  • Möbel aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz
  • Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten
  • Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
Sortiment AII: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz
  • Dielen
  • Bretterschalungen
  • Türblätter
  • Zargen
  • Innentüren
  • Deckenpaneele
  • Bauspanplatten
  • Bau- und Abbruchholz
Sortiment AIII: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
  • Möbel
  • Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, beschichtet, gestrichen, lackiert
  • Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
  • Paletten mit Verbundmaterialien
Sortiment AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes oder mit Schadstoffen belastetes Altholz (Gefährlicher Abfall)
  • Fenster
  • Fensterstöcke
  • Fensterläden
  • Außentüren
  • Außenwandverkleidungen
  • Holzbalkone
  • Holzfachwerk
  • Bahnschwellen
  • Leistungsmasten
  • Holzzaun
  • Rebpfähle
  • Palisaden
  • Gartenmöbel aus Holz

Sortierhinweis für Gewerbetreibende

Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, bei der Entsorgung von Holzabfällen eine Getrenntsammlung durchzuführen. Um geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sollte das Holz direkt im Betrieb sortenrein und getrennt von anderen Abfallarten erfasst werden. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, aber diese müssen ausführlich begründet und dokumentiert werden.

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Nachhaltigkeit

Transparenzsiegel von MERB mit der Aufschrift "100 % GESETZESKONFORM ENTSORGEN UND VERWERTEN" und der Abbildung eines Paragraphen-Symbols

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantieren wir eine gesetzeskonforme und umweltgerechte Abfallverwertung. Sie erhalten von uns alle erforderlichen Entsorgungsnachweise und Dokumentationen, die eine gesetzeskonforme Entsorgung bestätigen.

Junge Ansprechpartnerin von Weber spricht am Telefon vor einem Rechner. Im Vordergrund eine unscharfe Pflanze, im Hintergrund eine helle Bürougebung.

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