
Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Abfälle, die bei Bau- und Abrissarbeiten anfallen und nicht sortenrein getrennt werden können. Die Gemische können unter anderem enthalten:
- Glas und Glasreste, Glasbausteine
- Gipsreste, Gipskarton, Gipskartonbauplatten
- Porenbeton
Sortierhinweis für Gewerbetreibende
Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, bei der Entsorgung von Baustellenabfällen eine Getrenntsammlung durchzuführen. Um geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sollten Schutt und Baustoffe direkt auf der Baustelle sortenrein und getrennt von anderen Abfallarten erfasst werden. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, aber diese müssen ausführlich begründet und dokumentiert werden.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantieren wir eine gesetzeskonforme und umweltgerechte Abfallverwertung. Sie erhalten von uns alle erforderlichen Entsorgungsnachweise und Dokumentationen, die eine gesetzeskonforme Entsorgung bestätigen.

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