Bau- und Abbruchabfälle

Gemischte Abfälle, die bei Bau- und Abrissarbeiten anfallen und nicht sortenrein getrennt werden können. Die Gemische können unter anderem enthalten:

  • Glas und Glasreste, Glasbausteine
  • Gipsreste, Gipskarton, Gipskartonbauplatten
  • Porenbeton

Sortierhinweis für Gewerbetreibende

Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, bei der Entsorgung von Baustellenabfällen eine Getrenntsammlung durchzuführen. Um geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sollten Schutt und Baustoffe direkt auf der Baustelle sortenrein und getrennt von anderen Abfallarten erfasst werden. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, aber diese müssen ausführlich begründet und dokumentiert werden.

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Entsorgungssysteme

Nachhaltigkeit

Transparenzsiegel von MERB mit der Aufschrift "100 % GESETZESKONFORM ENTSORGEN UND VERWERTEN" und der Abbildung eines Paragraphen-Symbols

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantieren wir eine gesetzeskonforme und umweltgerechte Abfallverwertung. Sie erhalten von uns alle erforderlichen Entsorgungsnachweise und Dokumentationen, die eine gesetzeskonforme Entsorgung bestätigen.

Junge Ansprechpartnerin von Weber spricht am Telefon vor einem Rechner. Im Vordergrund eine unscharfe Pflanze, im Hintergrund eine helle Bürougebung.

Weber Service

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